RVG Einleitung
„Herr Rechtsanwalt, ich habe EUR 250,- in der Tasche. Würden Sie mir dafür zwei kurze Fragen beantworten?“ „Ja, gerne. Und wie lautet die zweite Frage?“
Bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn, dem (Ver-)Mieter oder dem Kfz-Verkäufer suchen viele Menschen einen Rechtsanwalt nicht oder nicht rechtzeitig auf, da sie fürchten, eine für sie nicht überschaubare Kostenlawine auszulösen. Ursache ist, dass in der Bevölkerung das komplizierte System der Berechnung anwaltlicher Gebühren nicht bekannt ist.
Dies hat zur Folge, dass Fehler gemacht, Fristen versäumt oder andere Rechtsnachteile hingenommen werden müssen. Unabhängig davon, dass inzwischen Rechtschutzversicherungen – zum Glück – sehr weite Verbreitung gefunden haben, so dass diese Angst ohnehin keine Grundlage hat, soll daher an dieser Stelle der Versuch unternommen werden, die Gebührenberechnung in Zivilsachen auf der gesetzlichen Grundlage darzustellen. Diese Grundlage stellt seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dar.
Insgesamt kann aber hier selbstverständlich nur ein grober Überblick gegeben werden, der auf die Darstellung von Details und Ausnahmen verzichten muss. Fragen Sie daher ruhig Ihren Anwalt beim – oder noch vor – dem ersten Besuch mit welchem Kostenrisiko Sie in Ihrem konkreten Fall rechnen müssen.