Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskanzlei Markus Matzkeit bei der Arbeit

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Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und uns hierzu ein Mandat erteilen möchten, ist dies selbstverständlich auch möglich, ohne dass Sie in die Kanzlei kommen. Wir benötigen jedoch eine Vollmacht und – wenn es keine strafrechliche oder bußgeldrechtliche Angelegenheit ist – die Bestätigung, dass Sie darüber aufgeklärt wurden, dass sich die Kosten in der Regel nach dem Gegenstandswert richten. Im Arbeitsrecht müssen wir Sie ferner darauf hinweisen, dass der Grundsatz „Wer verliert, zahlt“ erst ab der zweiten Instanz gilt. Außergerichtlich und für die erste Instanz erfolgt keine Kostenerstattung. Die entsprechenden Formulare können Sie hier downloaden. Wenn wir weitere Informationen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Sind Sie nicht in der Lage, die Kosten unserer Inanspruchnahme selbst zu tragen und besteht auch keine Rechtschutzversicherung, besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Für die außergerichtliche Tätigkeit ist dies Beratungshilfe, bei der ein Eingenanteil in Höhe von € 15,00 zu entrichten ist und für die gerichtliche Tätigkeit Prozesskostenhilfe. Letztere deckt die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten vollständig ab, je nach Vermögensverhältnissen ist jedoch die Auflage einer Ratenzahlung möglich. Auch die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen können Sie hier downloaden.

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